Abzug für Kinderunterhalt

03.02.2022

Lukas Wadsack hat in der Februar 2022 Ausgabe des Wirtschaftsmagazins BILANZ wichtige Fragen im Zusammenhang mit den steuerlichen Abzügen von Kinderunterhalt geklärt.

Der konkrete Fall

Ich habe mich kürzlich scheiden lassen und bezahle nun Unterhalt für mein Kind, das bei seiner Mutter lebt. Sind diese Kosten bei mir steuerlich absetzbar?

Die Empfehlung unseres Steuerexperten

Bei Kinderunterhaltsbeiträgen gilt das Kongruenzprinzip. Grundsätzlich können Kinderunterhaltsbeiträge von geschiedenen oder getrennt lebenden Personen beim Unterhaltspflichtigen von dessen steuerbaren Einkünften in Abzug gebracht werden. Beim Empfängerelternteil sind die Unterhaltsbeiträge jedoch Bestandteil des steuerbaren Einkommens. 20 bis 30 Prozent der Unterhaltszahlungen fliessen in den meisten Fällen so an den Staat. Durch diese Verwässerung des Unterhaltsbeitrags bleibt dem Kind weniger. Das Bundesgericht entschied, dass zur Vermeidung einer Verwässerung der Steueranteil bei der beitragspflichtigen Partei zum Unterhaltsbeitrag hinzugerechnet werden muss. Dies dürfte die Unterhaltsbeiträge erhöhen, führt aber dazu, dass die zu unterstützenden Kinder nach Steuer in den Genuss der gesamten Unterhaltsbeiträge kommen.

Ihr Steuerexperte in Zug

Lukas Wadsack steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne unter 041 710 21 75 oder lukas.wadsack(at)wadsack.ch zur Verfügung.