Bitcoins nachdeklarieren

03.03.2021

Lukas Wadsack hat in der März 2021 Ausgabe des Wirtschaftsmagazins BILANZ wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Nachdeklaration von Kryptowährungen geklärt.

Der konkrete Fall

Ich habe vor einiger Zeit in Bitcoin und Ether investiert. In den letzten Wochen ist deren Kurs stark gestiegen. Ich habe die Kryptowährungen in meiner Steuererklärung nie deklariert. Was soll ich nun tun?

Die Empfehlung unseres Steuerexperten

Kryptowährungen wie Bitcoin sind grundsätzlich Teil des steuerbaren Vermögens und müssen in der Steuererklärung deklariert werden. Falls dies versäumt wurde, würde man in einem ersten Schritt aufarbeiten, welchen Wert diese Kryptowährungen per Ende Jahr hatten. Dafür werden die Kurse der Eidgenössischen Steuerverwaltung oder von anderen Portalen, beispielsweise CoinMarketCap, angewendet. Kommt man zum Schluss, dass mit der Nichtdeklaration unter Berücksichtigung der jeweiligen Freigrenzen eine Steuerhinterziehung erfolgt ist, kann man diese mit einer Selbstanzeige nachdeklarieren. Sofern die Steuerbehörde noch keine Kenntnis von diesen Werten hatte und man erstmalig eine Selbstanzeige einreicht, ist diese sogar straffrei, und man muss lediglich die Steuer und den Verzugszins nachzahlen.

Ihr Steuerexperte in Zug

Lukas Wadsack steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne unter 041 710 21 75 oder lukas.wadsack(at)wadsack.ch zur Verfügung.