Blockchain und Distributed Ledger Technology

25.06.2020

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 den Bericht zu einem allfälligen Anpassungsbedarf des Steuerrechts im Bereich Blockchain zur Kenntnis genommen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass es keine speziellen Gesetzesanpassungen im Steuerrecht braucht.

Im Bereich Einkommens-, Gewinn-, Vermögens- und Kapitalsteuer hat sich die geltende Rechtsordnung bewährt und das geltende Mehrwertsteuerrecht erfasst auch Sachverhalte, die auf Distributed Ledger Technology (DLT) und Blockchain basieren. Deshalb besteht derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, um die neuen Instrumente steuerlich speziell zu erfassen. Auch die Erhebung der Verrechnungsteuer auf den Erträgen von Eigenkapital- und Partizipationstoken soll nicht erweitert werden und von Gesetzesanpassungen bei der Umsatzabgabe abgesehen werden.

Der Bericht kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79513.html

Für Fragen zur Distributed Ledger Technology und Blockchain, sei dies steuerlich oder auch regulatorisch, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

Ihr Rechtsanwalt in Zug

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