Einheitlicher pauschaler Steuerabzug für alle unselbständig Erwerbenden

17.11.2021

Die zunehmende Bedeutung des mobilen Arbeitens hat zahlreiche Fragen zu den steuerlichen Abzügen bei den unselbständig Erwerbenden aufgeworfen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten.

Gemäss den Eckwerten des Bundesrates könnten unselbständig erwerbende Personen künftig zwischen einer Pauschale für sämtliche Berufskosten (z.B. auswärtige Verpflegung, Fahrtkosten, übrige Berufskosten) oder der Geltendmachung der tatsächlichen Kosten wählen. Wer die tatsächlichen Kosten geltend macht, könnte bei der direkten Bundessteuer weiterhin höchstens 3'000 Franken Fahrtkosten in Abzug bringen. Kantone behielten hier ihre Regelung (kantonaler Maximalbetrag). Ausserdem soll die Vorlage für den Bund möglichst aufkommensneutral ausfallen, also ohne wesentliche Mehr- oder Mindereinnahmen.

Für Personen, die künftig die Pauschale wählen werden, vereinfacht sich so die Steuererklärung und der neue Abzug wäre neutral gegenüber der Arbeitsform.

Der Vorschlag basiert auf dem Bericht «Mögliche Neuregelung der Berufskosten von unselbständig Erwerbenden» der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eingesetzten ad-hoc Arbeitsgruppe Bund und Kantone. Der Bundesrat beauftragte im August 2020 das EFD anlässlich der Beantwortung der Motion Ryser (20.3844, Steuerliche Gleichbehandlung von Telearbeit) unter Einbezug der Kantone, die geltenden Berufskosten-Abzüge zu überprüfen und einen Bericht zu verfassen.

Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft

Ihr Steuerexperte in Zug

Lukas Wadsack steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne unter 041 710 21 75 oder lukas.wadsack(at)wadsack.ch zur Verfügung.