Senkung der Hürden bei der Unternehmensnachfolge

05.03.2020

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 26. Februar 2020 beschlossen, im Erbrecht Stolpersteine zu beseitigen, um die familieninterne Unternehmensnachfolge zu erleichtern. Diese Reform soll zur höheren Stabilität von Schweizer Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), beitragen und Arbeitsplätze sichern. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird dem Bundesrat bis Anfang 2021 eine Botschaft unterbreiten.

Über 99 Prozent der Unternehmen in der Schweiz sind KMU. Mehr als 80 Prozent davon sind Familienbetriebe oder Betriebe mit weniger als 10 Angestellten. Insgesamt stellen die KMU zwei Drittel der Arbeitsplätze im Land. Gemäss einer Schätzung der Universität St. Gallen kommt es jedes Jahr bei etwa 3400 Unternehmensnachfolgen zu Finanzierungsproblemen aufgrund erbrechtlicher Regelungen. Von diesen Problemen sind rund 48 000 Beschäftigte betroffen.

Der Bundesrat sieht deshalb vor, dass die Gerichte ein Unternehmen künftig als Ganzes einer einzigen Person zuweisen können, wenn die Erblasserin oder der Erblasser keine diesbezügliche Verfügung getroffen hat. Damit soll insbesondere die Zerstückelung oder Schliessung von Unternehmen verhindert werden. Weiter soll die Nachfolgerin oder der Nachfolger im Unternehmen von den Miterbinnen und Miterben einen Zahlungsaufschub erhalten können, um Liquiditätsproblemen vorzubeugen.

Erleichterungen bei der Übertragung der Inhaberschaft an einem Unternehmen soll auch die Revision des Erbrechts bringen, die derzeit im Parlament beraten wird. In deren Rahmen sollen unter anderem die Pflichtteile reduziert und damit die Verfügungsfreiheit des Erblassers erhöht werden.

Gerne halten wir Sie diesbezüglich weiterhin auf dem Laufenden und gerne unterstützen wir Sie natürlich, wenn sie Fragen zur Unternehmensnachfolge haben. Wir können sie hier gerne ganzheitlich aus steuerlicher, finanzieller und rechtlicher Sicht beraten.

Ihr Rechtsberater in Zug

Lukas Wadsack steht Ihnen für ein Beratungsgespräch gerne unter 041 710 21 75 oder lukas.wadsack(at)wadsack.ch zur Verfügung.