Fristverlängerung zur Einreichung der Tarifkorrekturen
18.05.2020
Im Kanton Zug ist die Frist für Quellensteuerpflichte zur Einreichung der Tarifkorrekturen bis 30. Juni 2020 verlängert worden, im Kanton Schwyz bis zum 31. Mai 2020.
Bei der Tarifkorrektur können verschiedene Kosten geltend gemacht werden. Darunter handelt es sich insbesondere um folgende Abzüge:
- Bezahlte Schuldzinsen
- Einzahlungen in die 2. Säule oder in die Säule 3a
- Kosten für berufsbedingte Aus- und Weiterbildungen
- Bezahlte Unterhaltsbeiträge an geschiedene Ehegatten oder minderjährige Kinder
- Internationale Wochenaufenthaltskosten
Je nach Wohnkanton des Steuerpflichtigen können noch weitere Abzüge in Abzug gebracht werden.
Eine Überprüfung der Tarifkorrektur empfehlen wir ebenfalls für Steuerpflichtige, mit veränderten Familienverhältnissen im Jahr 2019 (z.B. durch Heirat oder Familienzuwachs) oder schwankenden Einkommen.

Ihr Steuerberater in Zug
Lukas Wadsack steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne unter 041 710 21 75 oder lukas.wadsack(at)wadsack.ch zur Verfügung.