Hausabriss: steuerlicher Abzug der Abbruchkosten

08.02.2021

Lukas Wadsack hat in der Februar 2021 Ausgabe des Wirtschaftsmagazins BILANZ wichtige Fragen im Zusammenhang mit den steuerlichen Abzügen der Abbruchkosten eines Hauses geklärt.

Der konkrete Fall

Ich beabsichtige, mein selbstbewohntes Haus abzureissen und ein neues zu bauen. Kann ich die Abbruchkosten steuerlich von meinem Einkommen abziehen?

Die Empfehlung unseres Steuerexperten

Seit dem 1. Januar 2020 sind Kosten für die Demontage, den Abbruch, den Abtransport und die Entsorgung, die im Zusammenhang mit einem Ersatzneubau anfallen, steuerlich abzugsfähig. Diese Rückbaukosten werden den Unterhaltskosten gleichgestellt. Der Abzug kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar auf die zwei nachfolgenden Steuerperioden vorgetragen werden. Diese Regelung gilt auf Bundesebene und in den meisten Kantonen. Der Begriff "Ersatzneubau" verlangt, dass in angemessener Frist auf demselben Grundstück ein neues Gebäude errichtet wird, das gleichartig genutzt wird. Können die meist sehr erheblichen Kosten für den Rückbau steuerlich nicht vollständig in dem Jahr berücksichtigt werden, in dem sie angefallen sind, können sie auf maximal drei Jahre verteilt werden.

Ihr Steuerexperte in Zug

Lukas Wadsack steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne unter 041 710 21 75 oder lukas.wadsack(at)wadsack.ch zur Verfügung.