Hypothek gekündigt

25.03.2022

Lukas Wadsack hat in der April 2022 Ausgabe des Wirtschaftsmagazins BILANZ wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Vorfälligkeitsentschädigung durch die vorzeitige Beendigung einer Hypothek geklärt.

Der konkrete Fall

Ich verkaufe mein Haus. Durch die vorzeitige Beendigung der Hypothek wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Kann ich diese steuerlich in Abzug bringen?

Die Empfehlung unseres Steuerexperten

Die Abzugsfähigkeit hängt vom Grund der Hypothekenauflösung ab. Werden nur die Konditionen der Hypothek beim selben Finanzinstitut angepasst (etwa die Zinsen), wird die Vorfälligkeitsentschädigung einem Schuldzins gleichgestellt und ist somit bei der Einkommenssteuer abzugsfähig. Findet die Ablösung der Hypothek aufgrund eines Wechsels der Bank statt, fehlt ein Konnex zwischen ursprünglicher Hypothekarschuld und Vorfälligkeitsentschädigung. Dann kann Letztere nicht bei der Einkommenssteuer in Abzug gebracht werden. Auch beim Verkauf einer Immobilie wird gemäss Bundesgericht die Vorfälligkeitsentschädigung nicht wie ein Schuldzins behandelt und ist ebenso wenig absetzbar. Hingegen kann man die Vorfälligkeitsentschädigung als Anlagekosten im Rahmen der Grundstückgewinnsteuer geltend machen.

Ihr Steuerexperte in Zug

Lukas Wadsack steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne unter 041 710 21 75 oder lukas.wadsack(at)wadsack.ch zur Verfügung.