Kryptowährungen für Steuerzahlung

18.09.2020

Ab 2021 können im Kanton Zug Steuerschulden mit Kryptowährungen beglichen werden. Akzeptiert werden die Währungen Bitcoin und Ether. Zug ist damit der erste Schweizer Kanton, in dem Steuern mit Kryptowährungen bezahlt werden können.

Der Kanton Zug wird seiner Rolle als Vorreiter in den neuen Blockchain-Technologien erneut gerecht und bietet als erster Schweizer Kanton die Möglichkeit an, Steuerschulden mit Kryptowährungen zu bezahlen. Die kantonale Steuerverwaltung akzeptiert dieses neue Zahlungsmittel ab Februar 2021.

Die Steuerbegleichung mittels Kryptowährung wird sowohl Gesellschaften als auch Privatpersonen bis zu einem Forderungsbetrag von 100'000 Franken zur Verfügung stehen. Teilzahlungen werden nicht akzeptiert. In den kommenden Wochen findet ein Pilot statt, um die Prozesse zu testen, damit bis zum nächsten Steuerrechnungslauf im Februar 2021 alles bereit ist.

Wollen Steuerzahlende ihre Rechnung in Kryptowährung bezahlen, können sie dies der Steuerverwaltung mitteilen. Sie erhalten danach den dafür notwendigen QR-Code (i.d.R. per E-Mail) zugestellt.

Ihr Steuerberater in Zug

Lukas Wadsack steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne unter 041 710 21 75 oder lukas.wadsack(at)wadsack.ch zur Verfügung.