Negativzinsen absetzen

26.03.2021

Lukas Wadsack hat in der April 2021 Ausgabe des Wirtschaftsmagazins BILANZ wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Absetzen von Negativzinsen geklärt.

Der konkrete Fall

Ich habe seit vielen Jahren ein Sparkonto bei meiner Schweizer Hausbank mit rund 300'000 Franken. Nun habe ich die Mitteilung erhalten, dass die Bank auf diesem Konto Negativzinsen erheben wird. Wie muss ich diese in der Steuererklärung deklarieren?

Die Empfehlung unseres Steuerexperten

Negativzinsen werden zurzeit von fast allen Banken erhoben, teilweise bereits für Einlagen ab 50'000 Franken. Für Privatpersonen stellen diese Negativzinsen steuerlich abzugsfähige Vermögensverwaltungskosten dar. Wichtig ist, dass Negativzinsen nicht als Schuldzinsen zu qualifizieren sind. Dies ist ein Vorteil, denn die steuerliche Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen ist betragsmässig limitiert, wohingegen die Abzugsfähigkeit von Vermögensverwaltungskosten beziehungsweise Negativzinsen im Grundsatz nicht limitiert ist. Um Negativzinsen zu vermeiden, empfiehlt sich ein Gespräch mit der Bank. Oftmals bieten Banken Möglichkeiten in Form von Anlagen an, wodurch keine Negativzinsen erhoben werden.

Ihr Steuerexperte in Zug

Lukas Wadsack steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne unter 041 710 21 75 oder lukas.wadsack(at)wadsack.ch zur Verfügung.