Steuertipps vor Neujahr

11.11.2020

Lukas Wadsack beantwortet im Schweizer Wirtschaftsmagazin BILANZ regelmässig spannende und aktuelle Fragen aus dem Treuhand-Sektor. In der neusten Ausgabe bewegt sich die Thematik im Bereich der Steuereinsparung.

Gibt es Dinge, die man vor Jahresende noch erledigen sollte, um möglichst viel Steuern zu sparen?

Damit der Abzug der Säule 3a steuerlich geltend gemacht werden kann, muss die Zahlung bis zum 31. Dezember 2020 auf dem Säule-3a-Konto gutgeschrieben sein. Für 2020 können unselbstständige Arbeitnehmende maximal 6'826 Franken einzahlen. Es lohnt sich zu prüfen, ob in der 2. Säule noch Einkaufspotential vorhanden ist. Einkäufe in die 2. Säule können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und sind eine lukrative Variante, die Steuerprogression zu brechen.

Unterhaltskosten bei Liegenschaften können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden solange diese nicht als wertvermehrend gelten. Es kann jeweils zwischen einer Pauschale und den effektiven Kosten gewählt werden. Fallen grössere Unterhaltsrechnungen an, macht es Sinn, dies genauer zu planen. In einigen Kantonen entscheidet das Zahlungs-, in anderen das Rechnungsdatum darüber, in welcher Steuerperiode die Unterhaltskosten abgezogen werden dürfen.

Ihr Steuerberater in Zug

Lukas Wadsack steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne unter 041 710 21 75 oder lukas.wadsack(at)wadsack.ch zur Verfügung.