Unversteuerte Konti

02.03.2022

Lukas Wadsack hat in der März 2022 Ausgabe des Wirtschaftsmagazins BILANZ wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Nachbesteuerung von unversteuerten Konti geklärt.

Der konkrete Fall

Ich habe mehrere Wertschriftenkonti von meinem Vater geerbt, die bisher nie versteuert wurden. Muss ich nun Strafsteuern bezahlen?

Die Empfehlung unseres Steuerexperten

Bei hinterzogenen Vermögenswerten gibt es für die Erben eine Möglichkeit für eine vereinfachte Nachbesteuerung der Einkommens- und Vermögensbestandteile. Die Hinterziehung darf jedoch keiner Steuerbehörde bekannt sein, und die Erben haben die Steuerverwaltung bei der Bestimmung der hinterzogenen Einkommens- und Vermögensbestandteile vorbehaltslos zu unterstützen. Zudem müssen sich die Erben ernsthaft um die Zahlung der geschuldeten Nachsteuer bemühen. Auf diese Weise wird die Nachsteuer für die letzten drei Jahre vor dem Todesjahr berechnet und mit Verzugszins, allerdings ohne Strafen und Bussen, erhoben. Die vereinfachte Nachbesteuerung kann bei den Steuerbehörden schriftlich durch die Erben beantragt werden. Jeder Erbe besitzt das Recht, eine vereinfachte Nachbesteuerung zu verlangen, auch wenn dies gegen den Willen der übrigen Erben erfolgen sollte.

Ihr Steuerexperte in Zug

Lukas Wadsack steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne unter 041 710 21 75 oder lukas.wadsack(at)wadsack.ch zur Verfügung.