Zinssätze direkte Bundessteuer für das Kalenderjahr 2021 und Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2021

1 Zinssätze direkte Bundessteuer für das Kalenderjahr 2021

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 16. Oktober 2020 entschieden, für das Kalenderjahr 2021 die Zinssätze im Vergleich zum Vorjahr unverändert zu belassen. Die Zinssätze werden im Anhang zur Verordnung vom 10. Dezember 1992 über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer publiziert und lauten wie folgt:

  • Verzugs- und Rückerstattungszins 3 %
  • Vergütungszins für Vorauszahlungen 0 %

2 Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2021

Nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3) sind Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen bis jährlich 8 Prozent (Bst. a) bzw. 40 Prozent (Bst. b) des oberen Grenzbetrages nach Artikel 8 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) abziehbar. Der Bundesrat hat die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 angepasst. Der obere Grenzbetrag wurde von Fr. 85 320.- auf Fr. 86 040.- erhöht. Damit gelten für den Steuerabzug im Rahmen der gebunden Selbstvorsorge (Säule 3a) folgende Höchstabzüge:

  • Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule Fr. 6 883.–
  • Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule Fr. 34 416.–

Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung

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