Zuger Steuerpraxis Nr. 74 – Zuzug in die Schweiz

19.08.2020

Die vergangenen Monate haben uns alle vor neue Herausforderungen gestellt und in vielerlei Hinsicht herausgefordert. Viele Errungenschaften der vergangenen Jahre wurden rückgängig gemacht, so wurden insbesondere einige persönliche Freiheiten rund um die Mobilität stark eingeschränkt. Das weitgehende Verbot des freien Grenzübertritts in unsere Nachbarländer hat uns, aufgrund der geografischen Lage der Schweiz im Herzen Europas, stark getroffen.

Das Bedürfnis nach Mobilität bliebt jedoch ungebrochen und die Attraktivität der Schweiz im internationalen Vergleich ist nach wie vor hoch. Die 74. Ausgabe der Zuger Steuerpraxis widmet sich den Themen des Zuzugs in die Schweiz von Unternehmen und natürlichen Personen. Der internationale Druck der letzten Jahre hat die Schweiz dazu bewogen, einige Regeln anzupassen und den Zuzug in die Schweiz in international akzeptierte Bahnen zu lenken.

Es bleiben aus ausländischer Sicht dennoch viele Aspekte zu berücksichtigen und der Trend geht in Richtung Offenlegung und Informationsaustausch, es ist wichtig, dass die unterschiedlichen Interessen der Staaten und der Steuerpflichtigen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Es bleibt zu hoffen, dass die Einschränkungen unserer Freiheiten in der kommenden Zeit weiter abgebaut werden können und es eine kontinuierliche Rückkehr zur Normalität gibt.

Ihr Steuerberater in Zug

Lukas Wadsack steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne unter 041 710 21 75 oder lukas.wadsack(at)wadsack.ch zur Verfügung.