Coronavirus: Der Kanton Zug spannt Auffangnetz für Zuger Unternehmen

25.03.2020

Mit den verschiedenen einschränkenden Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus werden die Bevölkerung und die Zuger Firmen einer grossen Belastungsprobe ausgesetzt. Zur Abfederung der massiven Einschränkungen hat der Zuger Regierungsrat, in Ergänzung zu den Bundesmassnahmen und gestützt auf Notrecht, eine Vielzahl von lokal wirksamen Massnahmen beschlossen, dazu gehört auch die Inbetriebnahme einer Helpline für Zuger Firmen. Ziel dieser Massnahmen ist es, Zuger Unternehmen schnell, unkompliziert und bestmöglich zu entlasten.
 
Dem Regierungsrat des Kantons Zug ist bewusst, dass die aktuelle Situation nicht nur die Gesellschaft, sondern auch Zuger Unternehmen stark fordert. Aus diesem Grunde und in Ergänzung zu den Bundesmassnahmen hat er einen Plan mit verschiedenen Massnahmen beschlossen, dazu gehört auch das Angebot einer Helpline für Zuger Firmen ab Mittwoch 25. März 2020.

Quick Wins / Steuern

Der Kanton Zug ist bestrebt, Kreditorenrechnungen umgehend zu bezahlen und die Zahlungsfristen nicht auszunützen. So hat er schon in der vergangenen Woche Kreditorenrechnungen von über 40 Millionen Franken sofort bezahlt. Auch wird der Regierungsrat die Zahlungsfristen bei seinen Schuldnern von 30 auf 180 Tage erstrecken. Auch im Steuerbereich hat der Regierungsrat Sofortmassnahmen beschlossen. So hat er die Einreichungsfrist für die Steuererklärungen 2019 und die Zahlungsfristen für alle Steuern bis zum 30. Juni 2020 erstreckt, die Verzugszinsen von 4 Prozent für die Kantons- und Gemeindesteuern aufgehoben sowie den Versand von neuen Steuerrechnungen und Veranlagungen vorerst bis Ende April 2020 sistiert. Weitere Zahlungserleichterungen im Steuerbereich sowie die Prüfung weiterer verfahrensrechtlicher Erleichterungen zugunsten der Steuerkundschaft sind in der aktuellen Situation ein Dauerauftrag.

Liquiditätsversorgung und Stützungsfonds

Der Kanton Zug stellt im Sinne eines Auffangnetzes für Einzelunternehmen, Selbstständigerwerbende und kleine Unternehmen mit voraussichtlich bis maximal 20 Mitarbeitenden, welche durch die Maschen der bereits existierenden Massnahmen fallen, einen à fonds perdu-Beitrag von 20 Millionen Franken zur Verfügung. Damit sollen Filialschliessungen, Konkurse, Kündigungen und weitere einschneidende negative Folgen verhindert bzw. abgefedert werden. Ergänzend beabsichtigt der Kanton Zug zugunsten der Geschäftsbanken im Kanton eine Kreditausfallgarantie im Umfang von 100 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Diese Massnahme kommt subsidiär und im Nachgang zur Bundesmassnahme zum Tragen. Die Koordination des Prozesses wird der Finanzdirektion und der Zuger Kantonalbank übertragen.

Senkung des Kantonssteuerfusses

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 24. März 2020 auch über eine Steuerfusssenkung diskutiert. Er hat die Finanzdirektion beauftragt, dem Kantonsrat in einem verkürzten Verfahren eine auf drei Jahre befristete Senkung des Kantonssteuerfusses von 82 Prozent auf 78 Prozent (2021–2023) zu beantragen. Mit dieser Massnahme ist der Regierungsrat überzeugt, einen wichtigen Entlastungsbeitrag für die Steuerzahlenden (natürliche Personen sowie Unternehmen) im Sinne einer sinnvollen Konjunkturmassnahme zu leisten.

Kultur-, Sozial-, Sport-, Bildungsbereich und Landwirtschaft

Es ist absehbar, dass wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Organisationen infolge der Auswirkungen des Coronavirus bedrohliche finanzielle Einbussen erleiden. Subsidiär zu den Bundesmassnahmen greift der Kanton den ausserordentlich betroffenen Organisationen im Bedarfsfall finanziell unter die Arme. Hierfür werden dem Lotteriefonds und dem Sportfonds zusätzlich je 5 Millionen Franken entnommen, die der Kanton aus der laufenden Rechnung garantiert. Als weitere Massnahme wird der landwirtschaftliche Betriebshilfefonds um 600 000 Franken erhöht.

In der Krise zusammenstehen

Die Lage ist ernst. Deshalb ist der Regierungsrat gewillt, substanzielle Mittel für die Nothilfe aufzuwenden. Da der Wirtschaftsstandort Zug über eine solide Finanzstruktur verfügt, welche sich auch in der Liquidität des Kantons und der Gemeinden niederschlägt, ist er in der Lage, dort zu stützen, wo es am Nötigsten ist. Basis für diese Ausgangslage sind die Steuerzahlungen der vergangenen Jahre aller Zuger Unternehmen und Privatpersonen. Dafür sind wir all jenen Unternehmen und Privatpersonen dankbar, die uns mit ihren Steuerzahlungen diese Ausgangslage in den vergangenen Jahren ermöglicht haben. Der Regierungsrat appelliert auch weiterhin an die Solidarität von Wirtschaft und Bevölkerung. Die öffentliche Hand kann diese Krise nicht im Alleingang meistern.

Quelle: Kontaktstelle Wirtschaft - Kanton Zug

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