Keine Nachteile aufgrund technischer Störungen im ePortal

03.03.2023

Zwischen dem 24. Februar und der Einreichefrist der Mehrwertsteuerabrechnung Ende Februar traten im ePortal technische Störungen auf. In der Folge konnten teilweise Mehrwertsteuerabrechnungen nicht eingereicht werden.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV bedauert diesen Umstand und entschuldigt sich für die entstandenen Probleme. Sie ist dafür besorgt, dass aufgrund dieser Störungen den steuerpflichtigen Personen bei Abrechnungen mit Fälligkeit per Ende Februar 2023 keine Nachteile entstehen werden.

So hat die ESTV bereits in der Zeit nach der Migration Ende 2022 keine Abrechnungsmahnungen verschickt und keine Bussen wegen Nichteinreichung der Abrechnung verfügt.

Der technische Helpdesk wurde aufgestockt und die Mitarbeitenden der ESTV stehen bereit, Fragen telefonisch zu beantworten oder auf schriftliche Anfragen zu antworten. Die ESTV setzt alles daran, aufkommende Fragen oder Unklarheiten zu beantworten und zu lösen. 

Das ePortal steht wieder zur Verfügung.

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung

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