Neue AHV Beiträge 2020

06.12.2019

Am 19. Mai 2019 wurde vom Stimmvolk das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) mit 66,4 % Ja-Stimmen gegen 33,6 % Nein-Stimmen angenommen. Dieses tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Neben Änderungen in den kantonalen Steuergesetzen erhöht sich auch der AHV Lohnbeitrag von 8.4% auf 8.7%, der Beitragssatz AHV/IV/EO entsprechend von 10.25% auf 10.55%. Aufgrund der hälftigen Teilung der Sozialbeiträge werden Arbeitgeber den AHV-Lohnabzug der Arbeitnehmer um 0.15% erhöhen müssen. Die Beitragssätze zeigen sich tabellarisch ab dem 1.1.2020 wie folgt: