Stichtage der Kantone für Handelsregistergeschäfte
13.11.2020
Erfahrungsgemäss gehen bei den Handelsregisterämter in den Monaten November und Dezember ein Mehrfaches der sonst üblichen Anzahl an Geschäften ein. Es muss deshalb gegen Ende Jahr mit einer längeren Bearbeitungszeit als üblich gerechnet werden. Eintragungen werden dabei prioritär behandelt. Vorprüfungen und weitere Dienstleistungen werden im Rahmen der möglichen Kapazitäten bearbeitet respektive erbracht.
Geschäfte, welche zwingend bis Ende Dezember 2020 eingetragen werden müssen, sollten daher frühzeitig eintragungsfähig eingereicht werden. Dies gilt umso mehr für Geschäfte, welche mit anderen Handelsregisterämtern koordiniert werden müssen. Die Geschäfte werden strikt nach Eingangsdatum bearbeitet.
Stichtage der Handelsregisterämter
Kanton | Stichtag |
Zug | Aufgrund des Coronavirus ist der Kanton Zug nicht in der Lage, einen Stichtag anzugeben. Geschäfte, welche zwingend bis Ende Dezember 2020 eingetragen werden müssen, sollten daher frühzeitig (mindestens vier Wochen vor Ende Dezember) eintragungsfähig eingereicht werden. |
Zürich | Kein Stichtag - genug früh anmelden (ende November bis anfangs Dezember) |
Luzern | 9. Dezember 2020 (Eingang Handelsregister) |
Schwyz | 15. Dezember 2020 (Eingang Handelsregister) |
Solothurn | 14. Dezember 2020 (Eingang Handelsregister) |
Bern | 18. Dezember 2020 (Eingang Handelsregister) |

Ihr Steuerexperte in Zug
Lukas Wadsack steht Ihnen für ein Beratungsgespräch gerne unter 041 710 21 75 oder lukas.wadsack(at)wadsack.ch zur Verfügung.