Trustees und Vermögensverwalter - Ablauf der FINMA-Meldefrist

10.06.2020

Noch rund 20 Tage bleiben bis zum Ablauf der FINMA-Meldefrist (30.6.2020). Von der Meldepflicht betroffen sind grundsätzlich alle Vermögensverwalter und Trustees, die nicht bereits von der FINMA beaufsichtigt werden.

Diese Meldung ist relativ einfach und kann über die Erhebungs- und Gesuchsplattform der FINMA (EHP) erfolgen. Bis voraussichtlich Ende 2020 müssen Sie sich anschliessend einer Ombudsstelle anschliessen, bis Ende 2021 gewisse Pflichten des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG; organisatorische Pflichten und Verhaltensregeln) und bis Ende 2022 alle FINIG Pflichten einhalten und ein Bewilligungsgesuch um Anschluss an eine Aufsichtsorganisation (AO) einreichen.

Gerne unterstützen wir Sie bei den entsprechenden Schritten, sei dies bei der Anmeldung wie auch später im Bewilligungsverfahren und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Ihr Rechtsanwalt in Zug

Patrick Frigo steht Ihnen bei Fragen gerne unter 041 710 21 75 oder patrick.frigo(at)wadsack.ch zur Verfügung.