Umsatzgrenze für Mehrwertsteuerbefreiung von Vereinen soll nicht erhöht werden

13.08.2021

Der Bundesrat ist gegen eine weitergehende Befreiung von Sport- und Kulturvereinen sowie gemeinnützigen Institutionen von der Mehrwertsteuer. An seiner Sitzung vom 11. August 2021 verabschiedete er seine Stellungnahme zuhanden der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N).

Die WAK-N hat im April 2021 ihrem Rat beantragt, die Umsatzgrenze, ab der ein nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlich geführter Sport- oder Kulturverein oder eine gemeinnützige Institution mehrwertsteuerpflichtig wird, von heute 150'000 Franken auf 200'000 Franken anzuheben. Gleichzeitig hat sie den Bundesrat zur Stellungnahme eingeladen.

Der Bundesrat lehnt die Erhöhung ab. Bereits heute profitieren solche Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von einer höheren Umsatzgrenze von 150'000 Franken im Vergleich zu den übrigen Unternehmen, für die eine Umsatzgrenze von 100'000 Franken gilt. Für die Umsatzgrenze sind vor allem Leistungen im Bereich Gastgewerbe und Werbung relevant. Hier bestehen bereits heute Wettbewerbsverzerrungen zulasten der übrigen Unternehmen. Diese Wettbewerbsverzerrungen würden mit der Vorlage der WAK-N weiter verschärft. Auch sind diverse Leistungen, die von diesen Vereinen und Institutionen erbracht werden, von der Mehrwertsteuer ausgenommen und zählen deshalb nicht für die Umsatzgrenze (z. B. Eintrittsgelder zu Kultur- und Sportveranstaltungen und für Museen, Start- und Lizenzgebühren, Bildungsleistungen usw.). Zudem besteht für Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer mit Pauschalsteuersätzen abzurechnen. Dies vereinfacht die Buchhaltung und die MWST-Abrechnung wesentlich. Eine Erhöhung der Umsatzgrenze zur administrativen Entlastung ist daher nicht nötig.

Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft - Der Bundesrat

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